Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist in unserer Region die am weitesten verbreitete Bestattungsart. Hierbei wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Normalerweise findet vorher eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle statt und die Trauergemeinde geht anschließend gemeinsam zur Grabstätte. In Nordrhein-Westfalen muss die Beerdigung spätestens acht Tage nach Eintritt des Todes erfolgen. Dies ist die sogenannte Bestattungsfrist, die das Bestattungsgesetz NRW vorgibt.

Bei der Erdbestattung unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Grabarten:

  • Erdbestattung in einem Reihengrab
    Bei einem Reihengrab handelt es sich um eine Einzelgrabstelle, die nur im Zusammenhang mit einem Sterbefall erworben werden kann. In einem Reihengrab wird auf dafür vorgesehenen Friedhofsflächen zeitlich und räumlich der Reihe nach bestattet. Das bedeutet, dass Angehörige keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle auf dem Friedhof ausüben können. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist wird das Grab eingeebnet, ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.
     
  • Erdbestattung in einem Wahlgrab
    Wahlgräber können schon zu Lebzeiten erworben werden, und ihre Lage auf dem Friedhof ist frei wählbar. Die Anzahl der Lagerstellen kann selbst bestimmt werden, so dass beispielsweise Ehepartner nebeneinander beerdigt werden können. Auch kann die Laufzeit eines Wahlgrabes immer wieder verlängert werden.
     
  • Anonyme Erdbestattung
    Bei einer anonymen Bestattung wird der Sarg in einem Grab beigesetzt, das nicht gekennzeichnet wird und dessen Lage nur der Friedhofsverwaltung bekannt ist. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass die Angehörigen an der Beerdigung teilnehmen.
   

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